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Latein
Informationen zum Erwerb des Latinums
Seit dem Schuljahr 2007/08 gilt:
Je nach Kenntnisstand werden drei Niveaus unterschieden:
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| Neues zum „Latinum“ - ab sofort (Schuljahr 2007/08) gilt: Je nach Kenntnisstand werden drei Niveaus unterschieden: |
Lateinkenntnisse
(nach Abschluss des Spracherwerbs / der Lehrbuchphase)
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nach Jgst. 8 (L1 und L2) mit Note 4 und besser im Jahreszeugnis!
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gesicherte Lateinkenntnisse = Kleines Latinum
(Lateinkenntnisse + 1 Lektürejahr)
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nach Jgst. 9 (L1 und L2)mit Note 4 und besser im Jahreszeugnis!
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Latinum
(Lateinkenntnisse + 2 Lektürejahre)
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nach Jgst. 10 (L1 und L2 )mit Note 4 und besser im Jahreszeugnis!
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Quelle: KMS VI.3-5 S 5510 – 6.13 108 vom 13.1.2008 und KMS VI.3-5 S 5510 – 6.14 626 vom 8.4.2008;
vgl. auch GSO §§ 96 und 97.
Die Voraussetzungen für den Erwerb des Latinums können auch durch eine Feststellungsprüfung nach
der 9. Jgst. (in G8 für L1 und L2) erworben werden. - Bedingung: ab 10 Jgst. wird Latein durch eine
3. Fremdsprache (Spanisch) ersetzt.
Nota bene: Das Latinum ist weiterhin in zahlreichen Fächern Studien- bzw. Prüfungsvoraussetzung.
Weitere Informationen dazu: www.altphilologenverband.de
Weitere Informationen zum Latinum
> Der folgende Text als Download (pdf)
Schülerinnen und Schüler erwerben das Latinum über Pflichtunterricht
oder eine Ergänzungsprüfung an ihrer Schule (§ 96.1 GSO).Die Ergänzungsprüfung
besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (§ 96.2 GSO) Da die
Schule die Ablösung der 1. oder 2. Fremdsprache durch eine in Jahrgangsstufe 10 (G 8) neu einsetzende
spät beginnende Fremdsprache anbieten kann - das MGM bietet hier Spanisch – tritt dieses
Angebot neben die Möglichkeit, die bisherige 1. und 2. Fremdsprache (Englisch,
Französisch, Latein) in Jahrgangsstufe 10 (G8) fortzuführen.
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| Überblick über die Möglichkeiten zum Erwerb der Voraussetzungen für das Latinum: |
Im 8-jährigen Gymnasium
Laut KMS vom 24.06.2004 VI.3-5 S5402.7-8.64540 gelten folgende Regelungen:
Schüler, die Latein als erste oder zweite Fremdsprache erlernt haben, erwerben die Voraussetzungen für das Latinum über den Pflichtunterricht, wenn sie im Fach Latein in Jahrgangsstufe 10 mindestens die Jahresfortgangsnote „ausreichend“ erzielen.
Schüler, die in Jahrgangsstufe 10 Latein als erste oder zweite Fremdsprache durch
eine spät beginnende Fremdsprache ersetzen, können die Voraussetzungen für das
Latinum mit dem Bestehen einer Feststellungsprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 9
erwerben. - Für die Durchführung dieser Feststellungsprüfung gelten die oben unter 3.
genannten Bestimmungen (mitgeteilt in KMS vom 16.06.2003 VI.3-5 S5510-6.51544)
sinngemäß.
Das Latinum selbst wird – wie bisher – erst mit dem Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife verliehen.
Nach der am 22.9.2005 von der KMK beschlossenen Neufassung der „Vereinbarungen über das Latinum und Graecum“ ist die Bindung des Latinums an die allgemeine Hochschulreife nicht mehr vorgesehen. Dies bedeutet, dass Schüler, die die Voraussetzungen für den Erwerb des Latinums erfüllen, sogleich ein Zeugnis über das bestandene Latinum erhalten können. Dies wird in der Regel nur dann der Fall sein, wenn Schüler das Gymnasium vor der Reifeprüfung verlassen. (vgl. www.kmk.org/doc/beschl/Latinum_Graecum.pdf)
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