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Schulpsychologen am Michaeli-Gymnasium
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Herr Kalscheuer
Telefonisch (AB):
Telefonisch (privat):
Persönlich:
Beratungsschwerpunkte:
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089-450 563 28
089-26 34 91
Fr. 08.45 – 11.25 und Fr. 13.15 – 14.00 (N13a, Pavillon)
- Lern- und Leistungsprobleme
- Schullaufbahnfragen
- Konflikte (Mitschüler, Lehrer, Eltern)
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Frau Pangratz
Am besten per Email:
Persönlich:
Telefonisch (AB):
Beratungsschwerpunkte:
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pangratz@michaeli-gymnasium.de
jederzeit ansprechen, Zettel ins Fach,...
089-450 563 28
- Prüfungsangst
- Entspannungstraining „Keep Cool!“
- Konflikte mit Mitschülern
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Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
als Schulpsychologen haben wir die Aufgabe, Ratsuchende dabei zu unterstützen, Lösungen für Schwierigkeiten zu finden, die entweder die Schule direkt (z.B. Konflikte mit Mitschülern) oder indirekt (z.B. schwierige häusliche Situation) betreffen.
Schwierigkeiten können z.B. sein:
- Lern- und Leistungsprobleme
"Ich weiß nicht, wie ich von meiner 5 in Latein runterkommen soll. Bisher hat nichts geholfen."
"Zu Hause konnte ich alles – und in der Schulaufgabe war alles weg."
"Mein Sohn hat vor jeder Prüfung solche Panik, dass er kaum mehr schlafen kann."
- Auffällige und für die Mitmenschen oft schwer nachvollziehbare Verhaltensweisen
"Meine Tochter weigert sich, ihr Pausenbrot zu essen und zieht sich immer mehr zurück."
"Ich kann mich in der Schule einfach nicht konzentrieren und bin total unruhig irgendwie."
- Erziehungsfragen
"Wir streiten täglich wegen der Hausaufgaben, ich halte das nicht mehr aus."
- Diagnostik bei Schullaufbahnfragen
"Mir ist einfach alles zu viel ..."
- Belastende Situationen und Krisen
"Ich weiß einfach nicht mehr weiter, seitdem mein Freund mich verlassen hat."
Schüler und Eltern können sich jederzeit an uns wenden. In der Regel vereinbaren wir einen Termin innerhalb weniger Tage.
Alle uns mitgeteilten Informationen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht nach § 203 Abs. 1 Nr. 2 StGB. Auch die Tatsache, dass ein Schüler sich bei uns in Beratung befindet, unterliegt bereits dieser Schweigepflicht. Nur wenn die Erziehungsberechtigten uns ausdrücklich die Erlaubnis erteilen, mit der Schulleitung und/oder Kollegen über die Beratung zu sprechen, sind wir berechtigt, Auskünfte zu erteilen.
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