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Hausaufgabenkonzept


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Allgemeine pädagogische Grundsätze zu den Hausaufgaben GSO § 52
  1. Hausaufgaben stellen eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der Arbeit im Unterricht dar.

  2. Mit den Hausaufgaben werden im einzelnen verschiedene Zielsetzungen verfolgt:

    • Das im Unterricht erarbeitete Wissen soll durch Übungsaufgaben vertieft und gefestigt werden. Anwendungsaufgaben sollen helfen, das gelernte Wissen und die erworbenen Fähigkeiten auf neue Lernsituationen anzuwenden und zu übertragen.
    • Ein Großteil der Hausaufgaben, vor allem in gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichtsfächern, dient der Vorbereitung auf die Unterrichtsarbeit.
    • Darüber hinaus ermöglichen Hausaufgaben dem Schüler seinen Wissensstand und Lernerfolg zu kontrollieren und wenn nötig, seine Lücken durch Rückfragen bei Mitschülern oder dem Lehrer zu schließen.
    • Nicht zuletzt bieten Hausaufgaben die Gelegenheit zu selbständiger Auseinandersetzung mit einer begrenzten Aufgabe. Sie tragen dazu bei, Lernvorgänge selbst zu steuern und fördern dadurch eigenverantwortliches Lernen.

  3. Hausaufgaben werden nach folgenden Grundsätzen erteilt:

    • Hausaufgaben erwachsen aus dem Unterricht.
    • Hausaufgaben werden so gestellt, dass sie in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die durchschnittliche Leistungsfähigkeit unserer Schüler und Schülerinnen berücksichtigen und von diesen selbständig in angemessener Zeit gelöst werden können.

  4. Der zeitliche Rahmen von Hausaufgaben

    Als Richtschnur für die Anfertigung von Hausaufgaben werden folgende Arbeitszeiten empfohlen:
    • An Tagen mit sieben Stunden Unterricht (Unterrichtsschluss 14 Uhr)
      - Für die Unter- und Mittelstufe: 1,5 bis 2 Stunden
      - Für die Oberstufe: 2 – 3 Stunden
    • An Tagen mit mehr als 7 Stunden Unterricht
      - Für die Unter- und Mittelstufe:
        keine schriftlichen Hausaufgaben für den folgenden Schultag
      - Für die Oberstufe: 2 Stunden
    Sonntage, Feiertage und Ferien werden von Hausaufgaben freigehalten.

  5. Die Aufgaben des Klassenleiters bei den Hausaufgaben:

    • Dem Klassenleiter obliegt die Koordinierung der Hausaufgaben in Zusammenarbeit mit der Klasse und den einzelnen Fachlehrkräften.
    • Das Klassenbuch unterstützt den Klassenleiter bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe, indem die Fachkollegen den behandelten Stoff und die Hausaufgabe samt veranschlagter Zeit eintragen.

  6. Überprüfung von Hausaufgaben

    1. Hausaufgaben werden in der Regel regelmäßig überprüft und mit den Schülern besprochen.
    2. Hausaufgaben werden in der Regel nicht zensiert.
    3. Hausgaben können Teil einer mündlichen Rechenschaftsablage sein.


Stand September 2008



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